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   VG Stade, 08.12.1982 - 5 A 464/82   

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https://dejure.org/1982,2364
VG Stade, 08.12.1982 - 5 A 464/82 (https://dejure.org/1982,2364)
VG Stade, Entscheidung vom 08.12.1982 - 5 A 464/82 (https://dejure.org/1982,2364)
VG Stade, Entscheidung vom 08. Dezember 1982 - 5 A 464/82 (https://dejure.org/1982,2364)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 85 Abs. 2 ZPO; § 60 Abs. 2 VwGO; § 43 S. 1 BRAO
    Nichtzurechung des Verschuldens eines Rechtsanwalts im Verwaltungsprozess; Sittenwidrige Schädigung der Partei durch Rechtsanwalt aufgrund Art und Weise der Behandlung des Mandats; Besondere Vertrauensstellung eines Rechtsanwalts als Rechtspflegeorgan

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtzurechung des Verschuldens eines Rechtsanwalts im Verwaltungsprozess; Sittenwidrige Schädigung der Partei durch Rechtsanwalt aufgrund Art und Weise der Behandlung des Mandats; Besondere Vertrauensstellung eines Rechtsanwalts als Rechtspflegeorgan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 1509 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus VG Stade, 08.12.1982 - 5 A 464/82
    Diese Bestimmung gilt auch in Asylstreitverfahren (BVerfGE 60, 253 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81] ).
  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 652/75

    Effektivität des Rechtsschutzes - Frist zur Einspruchseinlegung gegen einen

    Auszug aus VG Stade, 08.12.1982 - 5 A 464/82
    Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, bei der Auslegung und Anwendung von Gesetzen im Einzelfall die Grundrechte und das Rechtstaatsprinzip zu wahren (BVerfGE 41, 323/26).
  • BVerwG, 21.10.1975 - VI C 170.73

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristgemäße

    Auszug aus VG Stade, 08.12.1982 - 5 A 464/82
    Nur so ist die zügige und sachgemäße Behandlung des Wiedereinsetzungsbegehrens gewährleistet, die erforderlich ist, um die Unsicherheit, ob es bei den Folgen der Fristversäumnis bleibt oder nicht, in engen Grenzen zu halten (BVerwGE 49, 252/54).
  • BVerwG, 28.04.1967 - IV C 100.66

    Rechtsmittelfrist als eine für die gerichtliche Überprüfung besonders wichtige

    Auszug aus VG Stade, 08.12.1982 - 5 A 464/82
    Dies wiederum ist nur dann möglich, wenn die Organisation der Kanzlei eine Überprüfung der einzelnen Vorgänge im Nachhinein überhaupt zuläßt (vgl. BVerwGE 27, 36 = NJW 1967, 2026 und BVerwG NJW 1975, 228).".
  • BVerwG, 12.05.1982 - 1 B 42.82

    Entscheidungserhebliche Zeitspanne bei der Beurteilung der Wiederholungsgefahr im

    Auszug aus VG Stade, 08.12.1982 - 5 A 464/82
    Die von ihm daraufhin eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wurde mit Beschluß vom 12. Mai 1982 (BVerwG 1 B 42.82 ) verworfen, weil sie nicht innerhalb der Beschwerdefrist begründet worden war.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2000 - A 14 S 1646/00

    Widerruf der Anwaltszulassung - Prozessvollmacht; Zustellung an

    Offenbleiben kann hier, ob im vorliegenden Fall im Verhalten des früheren Prozessbevollmächtigten eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung des Klägers zu sehen und deshalb ausnahmsweise von einer Verschuldenszurechnung abzusehen ist (für eine Zurechnung des Bevollmächtigtenverschuldens auch in diesen Fällen: Stein/Jonas/Bork, ZPO-Kom., a.a.O., RdNrn. 9 und 22 zu § 85 ZPO; dagegen unter Hinweis auf den Rechtsgedanken des § 826 BGB: VG Stade, NJW 1983, 1509 und Zöller/Vollkommer, a.a.O., RdNr. 13 zu § 85 VwGO m.w.N.; dazu ferner m.w.N. Sodan/Ziekow/Czybulka, a.a.O., RdNr. 45 zu § 67 VwGO; offen gelassen von BVerfG, Beschl. v. 11.12.1992 - 2 BvR 147/92 -, Juris).
  • LAG Düsseldorf, 24.04.2006 - 14 Sa 57/06

    Unzulässige Berufung bei Versäumung der Berufungsfrist - Empfangsbekennntis durch

    Die Berufungskammer teilt nicht die Ansicht (vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 85 Rn. 13 unter Hinweis auf VG Stade, Urteil vom 08.12.1982, NJW 1983, 1509), dass im Falle einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch den Bevollmächtigten ausnahmsweise dessen Handeln e. Partei nicht zuzurechen sei.
  • BVerfG, 31.07.2001 - 2 BvR 702/01

    Rechtsschutzgarantie, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Zurechnung des

    Ungeachtet der Frage, ob eine Ausnahme vom Grundsatz der Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten (§ 85 Abs. 2 ZPO, § 173 VwGO) bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung in Betracht kommt (bejahend: VG Stade, Beschluss vom 8. Dezember 1982 - 5 A 464/82 -, NJW 1983, S. 1509 ; VG Wiesbaden, Beschluss vom 5. November 1999 - 6 E 30257/99.A (3) -, nur in JURIS veröffentlicht), hat jedenfalls der Verwaltungsgerichtshof vorliegend eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung in von Verfassungs wegen nicht zu beanstandender Weise verneint.
  • VG Berlin, 16.11.1998 - 34 X 120.98

    Unzulässigkeit einer, ohne Zustimmung des Pflegers erhobenen Klage eines

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  • OLG Köln, 25.10.2013 - 19 U 156/13

    Ablehnung der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem

    Soweit sich der Beklagte insoweit auf einzelne ältere Entscheidungen beruft, wonach das zuzurechnende Verschulden i. S. d. § 85 Abs. 2 ZPO nicht die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung einer Partei durch den Bevollmächtigten umfasse (VG Stade, Urteil vom 08.12.1982 - 5 A 464/82 - VG Wiesbaden, Beschluss vom 05.11.1999 - 6 E 30257/99.A(3) - zitiert nach juris), ist dieser Rechtsprechung ebenso wenig zu folgen wie der in der Literatur vereinzelt vertretenen Auffassung, die Partei müsse sich das Handeln ihres Bevollmächtigten nicht zurechnen lassen, wenn diesem Vorsatz, Leichtfertigkeit oder sittenwidriges Verhalten zur Last falle(Christian, in Alternativkommentar zur ZPO, 1987, Rn. 13; einschränkend Fälle des sittenwidrigen oder deliktischen Handelns: Vollkommer, in Zöller, a. a. O., § 85 Rn. 13, unter Berufung auf VG Stade, a. a. O.).
  • BVerfG, 11.12.1992 - 2 BvR 1471/92

    Verfassungsmäßigkeit der Zurechnung von Anwaltsverschulden bei Fristversäumung im

    Dazu gehört auch die Frage, ob im Falle einer vorsätzlichen oder sittenwidrigen Schädigung des Vertretenen durch den Vertreter eine Zurechnung nach § 85 Abs. 2 ZPO ausscheidet, etwa unter Heranziehung des Rechtsgedankens des § 826 BGB (vgl. VG Stade, NJW 1983, 1509 [nur Leitsatz]; Zöller- Vollkommer, ZPO [17. Aufl.], § 85 Rdnr. 4).
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